Prävention

Die KLJB tritt entschieden dafür ein, Kinder und Jugendliche vor einer Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff für Täter*innen in den eigenen Reihen zu vermeiden. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die in der Jugendarbeit tätig sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Dies bedeutet, dass auch ihr als Gruppenleiter*innen eure Mitglieder vor jeglicher Art von Gewalt und Verwahrlosung zu schützen habt.

Solltet ihr mitbekommen, dass ein Kind oder Jugendlicher aus eurer Gruppe vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wird, müsst ihr reagieren. Besprecht euch bei einem entsprechenden Verdacht am besten mit eurem*eurer Gemeindereferent*in, eurem Pfarrer, einem*einer Bildungsreferent*in der KLJB oder einer anderen Person eures Vertrauens.

Schulungen

Alle haupt- und ehrenamtlich Tätige in der Kinder -und Jugendarbeit müssen eine Kindeswohlschulung besuchen um für dieses Thema sensibilisiert zu werden. Die Schulungen gibt es in drei Formen (A3: 6 Stunden, A2: 3 Stunden, A1: 1,5 Stunden). Welche Schulung besucht werden muss hängt von der Größe der Verantwortung und der beruflichen Nähe zu den Schutzbefohlenen ab.

A2 Schulungen können über die Bildungsveranstaltungen der KLJB wie z.B. das Kurspaket, über die zuständigen Jugendreferate oder über die Kreisjugendringe besucht werden.

Spätestens nach fünf Jahren muss das Wissen über eine Vertiefungsschulung aufgefrischt werden.

Erweitertes Führungszeugnis

In der Kinder- und Jugendrabeit dürfen keine einschlägig vorbestraften Personen tätig werden. Darum muss bei allen Personen, die sich in gewissem Maß in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingesehen werden.

In der Ortsgruppe und den Bezirken sind die Ortsgruppenvorstände bzw. die Bezirksleitungen dafür verantwortlich, dass die Einsicht in das polizeiliche Führungszeugnis bei allen Personen vorliegt, die Minderjährige betreuen. Eine Orientierung bietet dabei die Empfehlung zur Einordung ehrenamtlicher Tätigkeiten bei Jugendverbänden des BDKJ, die ihr beispielsweise hier auf unserer Homepage zum Download findet.

Zuerst muss ein Anforderungsschreiben erstellt werden, mit dem das Führungszeugnis auf der Meldebehörde beantragt werden kann. Wenn das Führungszeugnis vorliegt, muss überprüft werden ob damit alles in Ordnung ist und ob die Person aktiv werden kann. Die Einsichtnahme muss dokumentiert werden (Achtung! Es dürfen keine Führungszeugnisse einbehalten werden). Am besten  fragt ihr bei den pastoralen Mitarbeiter*innen oder dem KGR vor Ort nach, ob sie euch dabei unterstützen können.

Grundsätzlich gilt, dass das erweiterte Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Spätestens nach fünf Jahren müsst ihr wieder ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen.

Selbstverpflichtungserklärung

Das Bundeskinderschutzgesetz beinhaltet auch die Möglichkeit eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben. Diese könnt ihr bei nur einmaligem kurzfristigem Engagement oder als Übergangslösung bis euer eFz eingesehen wurde, benutzen. Darin versichert ihr, dass ihr alles tut, um das Wohl der euch anvertrauten Kinder zu schützen.

Institutionelles Schutzkonzept

Ebenfalls im bischöflichen gesetzt ist verankert, dass alle kirchlichen Einrichtungen ein institutionelles Schutzkonzept erstellen müssen. Darin wird Beschrieben, was die jeweilige Einrichtung unternimmt um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen. Es werden unter anderem ergriffene Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Beschwerdewege und Interventionsverfahren darin festgehalten.

Da ihr als KLJB Ortsgruppe eigenständig seid, steht auch ihr in der Pflicht ein Schutzkonzept zu erstellen.

Auch die KLJB Rottenburg-Stuttgart hat für sich auf Diözesanebene ein Schutzkonzept erstellt. Das könnt ihr hier auf der Seite herunterladen. Zudem haben wir für euch eine Vorlage erstellt, die euch helfen soll euer eigenes Schutzkonzept zu verfassen. Auch diese könnt ihr hier herunter laden, zusammen mit einer Vorlage zur Risikoanalyse welche den Grundstein eines jeden Schutzkonzeptes bildet.

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