Corona Übersicht

Seit dem 03.04.2022 werden Infektionsschutzmaßnahmen zur Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr in einer Verordnung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass es keine zwingende Abstands-, Test-, oder Maskenpflicht mehr gibt. Ihr dürft also selbst entscheiden, welche Maßnahmen ihr in der Gruppe weiterhin umsetzen wollt.

Bedenkt aber, dass das Corona Virus mit dem Wegfall der Verordnungen nicht komplett verschwunden ist und in manchen Situationen Regelungen und Absprachen trotzdem sinnvoll sind. Wir empfehlen euch, die Maßnahmen gemeinsam in eurer Gruppe zu besprechen und anschließend Abmachungen zu treffen und Regelungen festzulegen.

  • Überlegt gemeinsam, in welchen Situationen eine Maskenpflicht sinnvoll ist und verfasst entsprechende Regelungen
  • Überlegt gemeinsam, wie ihr mit Testkonzepten umgehen wollt.
  • Wenn ihr schon bestehende Hygienekonzepte habt, empfehlen wir euch diese anzupassen und weiterhin zu verwenden

In kürze findet ihr auf der Seite des Landesjugendrings eine FAQ-Liste mit den wichtigsten Empfehlungen. Weite Infos könnt ihr auch auf der Seite des BDKJ nachlesen.

Bei weiteren Fragen dürft ihr euch gerne an uns wenden: kljb@bdkj-bja.drs.de 

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